Wie kennzeichnet man KI-Videos richtig?

KI-generierte Videos müssen in vielen Fällen kenntlich gemacht werden. Die rechtliche Lage entwickelt sich gerade weiter, der EU AI Act schafft konkrete Pflichten. Für Unternehmen ist die Frage nicht nur juristisch, sondern auch eine Frage der Glaubwürdigkeit gegenüber Mitarbeiter:innen und Kund:innen.

3 Min. Lesezeit

Was der EU AI Act vorschreibt

Der EU AI Act unterscheidet verschiedene Risikoklassen. KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die echte Personen oder Ereignisse zeigen oder so wirken sollen, fallen unter spezifische Transparenzpflichten. Konkret bedeutet das: Inhalte müssen als KI-generiert gekennzeichnet sein, wenn ein durchschnittlicher Betrachter sie sonst für real halten könnte.

Für KI-Avatar-Videos bedeutet das in der Regel: ja, kennzeichnen. Auch wenn der Avatar auf einer realen Person basiert und mit deren Zustimmung produziert wurde, bleibt es ein KI-erzeugter Inhalt. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ist sinnvoll, weil die genaue Auslegung in der Praxis noch nicht überall klar ist.

Was eine gute Kennzeichnung leistet

Sie schafft Klarheit, ohne den Inhalt zu beschädigen. Ein dezenter Hinweis „KI-generiert“ oder „mit KI-Avatar erstellt“ reicht in den meisten Fällen. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung wahrnehmbar ist, nicht versteckt am Ende eines fünfminütigen Videos.

Wie das in der Praxis aussehen kann

Eine kleine Markierung in der Ecke des Videos. Ein Hinweis im Titel oder in der Beschreibung. Eine kurze Einblendung am Anfang. Ein expliziter Satz in der ersten Sekunde, gerade bei externen Inhalten. Welche Form passt, hängt vom Kanal und vom Inhalt ab.

Intern: warum Kennzeichnung trotzdem sinnvoll ist

Selbst dort, wo keine rechtliche Pflicht besteht, lohnt sich Transparenz. Mitarbeiter:innen, die wissen, dass ein Video mit KI erstellt wurde, gehen damit anders um als wenn sie sich getäuscht fühlen, sobald sie es herausfinden. Vertrauen verlieren ist teurer als Vertrauen aufbauen.

Was schiefgeht, wenn man es lässt

Versteckte oder fehlende Kennzeichnung wirkt schnell unaufrichtig. Wenn ein:e Mitarbeiter:in in einem Schulungsvideo erst nach drei Minuten merkt, dass die Person auf dem Bildschirm gar nicht echt spricht, sondern ein Avatar ist, schwächt das die Akzeptanz aller weiteren KI-Inhalte im Unternehmen. Der einmalige Vertrauensverlust kostet mehr, als die Kennzeichnung gespart hätte.

Was bei Avataren auf Basis realer Personen wichtig ist

Wenn ein:e Geschäftsführer:in als Avatar zu sehen ist, sollte klar sein, dass das Video mit KI erzeugt wurde, auch wenn es seine echte Stimme und sein echtes Gesicht zeigt. Die rechtlichen Risiken bei fehlender Kennzeichnung sind hier besonders hoch. Mehr zu DSGVO und Personenrechten in Artikel 10.

Fazit

Kennzeichnung ist nicht optional. Sie ist rechtlich oft vorgeschrieben und kommunikativ immer sinnvoll. Eine klare, ruhige Kennzeichnung schützt das Unternehmen rechtlich und stärkt das Vertrauen. Versteckte Kennzeichnung tut das Gegenteil.

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