Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur 4zu5, Herzog-Friedrich-Straße 28, A-6020 Innsbruck, Österreich (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Nutzung des SaaS-Dienstes KISS zur Erstellung von KI-generierten Avatar-Videos.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB bzw. § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters Vertragsbestandteil.
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mit einer Frist von 30 Tagen vorab schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen.
§ 2 Vertragsschluss und Laufzeit
Der Vertrag kommt durch Anfrage des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Go-Live des Avatars. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 3 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Eine außerordentliche Kündigung ist für beide Parteien möglich bei: Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten, wesentlichem Rechtsverstoß, rechtswidriger Nutzung der Plattform oder Insolvenz einer Vertragspartei.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Credits und Übertragbarkeit
Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:
- Erstellung eines KI-Avatars (Real Digital Twin oder Virtueller Sprecher)
- Bereitstellung der SaaS-Plattform zur Videoerstellung aus Texteingaben
- Unterstützung von 25+ Sprachen mit Lip-Sync, Mimic-Effekt und Auto-Captions
- Human-in-the-Loop Freigabe-Workflow
- Video-Hosting und Backup in Österreich
- C2PA Content Credentials (KI-Kennzeichnung)
- 100 Credits pro Monat und Avatar
Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit von 98,5 % im Monatsmittel (siehe § 13).
(1) Im monatlichen Abonnement sind 100 Credits enthalten. Ein Credit entspricht fünf Sekunden gerenderter Videoausgabe.
(2) Nicht verbrauchte Credits werden in den jeweils folgenden Abrechnungsmonat übertragen und stehen während der gesamten aufrechten Vertragslaufzeit zur Verfügung. Ein Verfall innerhalb der Vertragslaufzeit findet nicht statt.
(3) Zusätzlich erworbene Credit-Pakete (Add-ons) werden vor den im Abonnement enthaltenen monatlichen Credits verbraucht. Auch Add-on-Credits verfallen während der aufrechten Vertragslaufzeit nicht.
(4) Mit Vertragsende verfallen sämtliche zu diesem Zeitpunkt nicht verbrauchten Credits ohne Anspruch auf Rückerstattung. Der Auftraggeber wird hierauf 30 Tage vor Vertragsende per E-Mail an die zuletzt im System hinterlegte Kontaktadresse hingewiesen.
(5) Eine Auszahlung nicht verbrauchter Credits in Geld ist ausgeschlossen. Eine Übertragung auf Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen.
§ 4 Preise, Zahlung und Verzug
Setup-Fee: EUR 2.995 netto zzgl. 20 % USt. pro Avatar (einmalig).
Monatsgebühr: EUR 495 netto zzgl. 20 % USt. pro Avatar und Monat.
Die Setup-Fee ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Monatsgebühr ist jeweils im Voraus zum 1. eines Monats fällig.
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise einmal jährlich anzupassen. Die Ankündigungsfrist beträgt 60 Tage. Die Anpassung ist auf den Verbraucherpreisindex (VPI) plus maximal 3 % begrenzt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz an. Bei einem Rückstand von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren.
§ 5 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Erforderliche Materialien (Texte, Skripte, Logos) rechtzeitig bereitzustellen
- Den vereinbarten Studio-Termin einzuhalten. Bei Absage mit weniger als 5 Werktagen Vorlauf wird eine Ausfallpauschale von EUR 500 netto fällig.
- Die Freigabe erstellter Videos innerhalb von 5 Werktagen zu erteilen
- Die Plattform gemäß EU AI Act, DSGVO, DSG und UWG zu nutzen
- Die Einwilligung aller in Videos abgebildeten Personen einzuholen und nachzuweisen
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben
§ 6 Verbotene Nutzung und Content-Policy
Folgende Nutzungen sind ausdrücklich untersagt:
- Erstellung von Deepfakes oder Desinformation
- Hassrede, Identitätsdiebstahl, Pornografie
- Wahlmanipulation oder politische Täuschung
- Urheberrechtsverletzungen
- Verstöße gegen Art. 5 EU AI Act (verbotene KI-Praktiken)
- Social Engineering oder Umgehung des Human-in-the-Loop-Workflows
Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, betroffene Inhalte ohne Vorankündigung zu löschen und den Zugang zu sperren. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragswidrigen Nutzung resultieren.
§ 7 Datenschutz und DSGVO-Konformität
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO, DSG und § 165 Abs. 3 TKG 2021. Hosting und Datenverarbeitung finden ausschließlich in Österreich statt. Ein Transfer in Drittländer erfolgt nur bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses oder Standardvertragsklauseln (SCC).
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Der Anbieter setzt folgende technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) ein: TLS 1.2+, Verschlüsselung ruhender Daten, rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC), regelmäßige Audits, geo-redundante Backups sowie Audit-Logging.
Die Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen beträgt 24 Stunden ab Kenntnis.
Für Real Digital Twins werden biometrische Daten verarbeitet. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung).
§ 8 EU AI Act – KI-Regulierung
KISS wird als KI-System mit begrenztem Risiko gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) eingestuft.
Alle durch die Plattform erstellten Videos werden automatisch mit Content Credentials (C2PA) als KI-generierter Inhalt gekennzeichnet. Die Transparenzpflichten gemäß Art. 50 EU AI Act werden vollständig erfüllt.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für: die Einhaltung der Vorschriften bei der Weiterverbreitung, die Abstimmung bei Hochrisiko-Anwendungen, die Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung (falls erforderlich), sowie die Einhaltung der in Art. 5 genannten verbotenen Praktiken.
Der Anbieter führt eine technische Dokumentation gemäß Art. 12/53 EU AI Act und gewährleistet Human Oversight gemäß Art. 14.
§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle Rechte an der Plattform, deren Software und Algorithmen verbleiben beim Anbieter. Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Vom Auftraggeber eingebrachte Materialien (Texte, Logos, Marken) verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.
An den erstellten Videos erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, weltweites, einfaches Nutzungsrecht.
Das Avatar-Modell (Trainingsdaten und generiertes Modell) verbleibt im Eigentum des Anbieters. Anonymisierte Nutzungsdaten darf der Anbieter zur Weiterentwicklung des Dienstes verwenden.
§ 10 Gewährleistung und Mängelansprüche
Die Leistung entspricht der in § 3 beschriebenen Leistungsbeschreibung. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
Der Anbieter hat das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen bei: fehlerhaften oder unvollständigen Kundenmaterialien, nicht bestimmungsgemäßer Nutzung sowie höherer Gewalt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für Personenschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung, maximal jedoch EUR 50.000.
Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Reputationsschäden.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen.
Ausgenommen sind Informationen, die: öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren, von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht 3 Jahre über das Vertragsende hinaus.
§ 13 Verfügbarkeit und Service Level
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % an und garantiert mindestens 98,5 % im Monatsmittel (ausgenommen geplante Wartungsfenster).
Bei Unterschreitung gelten folgende Gutschriften auf die Monatsgebühr:
- Unter 98,5 %: 10 % Gutschrift
- Unter 97,0 %: 20 % Gutschrift
- Unter 95,0 %: 30 % Gutschrift
Gutschriften müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem betroffenen Monat schriftlich geltend gemacht werden.
§ 14 Folgen der Vertragsbeendigung
Nach Vertragsende wird der Zugang zur Plattform deaktiviert. Der Auftraggeber hat ab Deaktivierung 30 Tage Zeit, seine fertigen Videos herunterzuladen.
Das Avatar-Modell wird 90 Tage nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht. Auf Anfrage wird die Löschung schriftlich bestätigt.
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren erfolgt nicht, es sei denn, die Kündigung ist auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen.
§ 15 Höhere Gewalt
Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, Stromausfälle, behördliche Anordnungen).
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage an, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 16 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen (z. B. auf der Website oder in Präsentationen). Ein Widerspruch ist jederzeit schriftlich möglich.
§ 17 Compliance und Sanktionen
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung gegen Sanktionslisten (EU, OFAC, UN).
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des IPRG.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Innsbruck.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
Stand: April 2026
Agentur 4zu5 · Herzog-Friedrich-Straße 28 · A-6020 Innsbruck, Österreich